Konnten Sie während Ihrer Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel bei der Kontrolle keinen gültigen Fahrausweis vorlegen? Dann haben Sie gemäß Artikel 47 des niederländischen Personenbeförderungserlasses von 2000 einen Verstoß begangen. Dafür wird ein Bußgeld verhängt, das Sie innerhalb von 14 Tagen überweisen müssen. Dazu verwenden Sie das Bankkonto NL24 DEUT 0319809927 von Arriva Personenvervoer Nederland B.V., Heerenveen, unter Angabe des Aktenzeichens.
Vergessen Sie nicht das Aktenzeichen, denn andernfalls kann Ihre Zahlung nicht bearbeitet werden. Sie können das Aktenzeichen im Verwendungszweck der Überweisung angeben.
Zahlen Sie über ein ausländisches Bankkonto? Dann verwenden Sie die IBAN: NL24 DEUT 0319809927 und den BIC: DEUTNL2N. Beachten Sie, dass keine Ratenzahlungen möglich sind.
Mit dem Bußgeld nicht einverstanden? Bezahlen Sie trotzdem
Wenn Sie mit dem Bußgeld nicht einverstanden sind, müssen Sie trotzdem bezahlen. So verhindern Sie eine unnötige Erhöhung des Bußgeldbetrags. Selbstverständlich können Sie Einspruch einlegen und zwar innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum des Verstoßes. Wurde dem Einspruch stattgegeben, wird der bereits überwiesene Betrag auf Ihr Konto zurückerstattet.
Wie kann ich Einspruch einlegen?
Sie können über das Kontaktformular auf dieser Website einen Einspruch einlegen. Teilen Sie in Ihrer Nachricht eindeutig mit, warum Sie das Bußgeld für ungerechtfertigt halten. In Schritt 3 des Formulars wählen Sie den Betreff „bezwaar boete“ (Einspruch Bußgeld) und reichen alle nötigen Angaben ein. Sie müssen eine Kopie Ihres Ausweises, eine Kopie der Zahlungsaufforderung und eine Kopie Ihrer OV-Chipkarte in 1 Dokument beifügen.
Sie können den Einspruch auch schriftlich einreichen, indem Sie ihn an unsere Postanschrift senden.
Im Kontaktformular müssen Sie personenbezogene Daten eingeben. Wir verwenden diese personenbezogenen Daten ausschließlich für die in der Datenschutzerklärung beschriebenen Zwecke. Wir legen großen Wert darauf, jederzeit die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten zu erfüllen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Zahlungsfrist
Ihre Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Verstoßes bei uns eingehen. Durch pünktliche Bezahlung vermeiden Sie eine unnötige Erhöhung.
- Tag 1: Datum des Verstoßes
- Tag 14: Zahlungserinnerung + 15 Euro Erhöhung
- Tag 28: Mahnung. Der Verstoß wird auch zur Justizsache.
- Tag 42: Übertragung an ein Inkassobüro (zur Einziehung von Bußgeld, Beförderungsentgelt und Erhöhung) und an das zentrale niederländische Justiz-Inkassobüro CJIB (wegen Begehung einer Straftat).
Nachweisrecht
Es kann vorkommen, dass Sie einmal das Einchecken vergessen mit einem Abonnement, das auf Ihre OV-Chipkarte geladen ist. Bei der Kontrolle wird trotzdem ein Bußgeld verhängt. Als Inhaber einer Monats- oder Jahreskarte mit erworbenem Beförderungsanspruch (d. h. kein Rabattabonnement) können Sie jedoch innerhalb von 7 Tagen (das Datum des Verstoßes gilt als Tag 1) nachweisen, dass Sie dieses Abonnement besitzen. Als Monatskarteninhaber dürfen Sie 1 Mal in 365 Tagen das Nachweisrecht in Anspruch nehmen. Bei einem Quartalsabonnement haben Sie dieses Recht 2 Mal in 365 Tagen. Als Jahreskarteninhaber sind es 3 Mal in 365 Tagen, mit Ausnahme von OV-Studentenkarteninhabern, für die landesweit 1 Nachweisrecht in 365 Tagen gilt.
Sie können Ihr Nachweisrecht über das Kontaktformular auf dieser Website wahrnehmen. Geben Sie dabei in Ihrer Nachricht an, dass Sie Ihr Nachweisrecht in Anspruch nehmen möchten. In Schritt 3 des Formulars wählen Sie den Betreff „bezwaar boete“ (Einspruch Bußgeld) und reichen alle nötigen Angaben ein. Sie müssen eine Kopie Ihres Ausweises, eine Kopie der Zahlungsaufforderung und eine Kopie Ihrer OV-Chipkarte mit dem erworbenen Beförderungsanspruch in 1 Dokument beifügen. Sie erhalten innerhalb von 14 Tagen eine Antwort, ob Ihr Nachweisrecht gewährt wird.
Sie können auch bei einer Arriva OV-Servicestelle nachweisen, dass Sie über ein gültiges Abonnement mit erworbenem Beförderungsanspruch verfügen. Dort müssen Sie eine Kopie der Zahlungsaufforderung, eine Kopie Ihrer OV-Chipkarte und eine Kopie Ihres Ausweises vorlegen.
Ist eine Kopie meines Ausweises erlaubt?
Ja, das ist zulässig. Weitere Informationen über Ihren Ausweis finden Sie auf der Website des Niederländischen Staates.
Gerichtsvollzieherbüro Flanderijn und CJIB
Wenn Sie an Tag 28 noch nicht oder nicht vollständig bezahlt haben, erstatten wir Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Sie sind dann wegen Begehen einer Straftat angeklagt: Schwarzfahren. Das CJIB (zentrales niederländisches Justiz-Inkassobüro) sendet daraufhin den Bußgeldbescheid. Außerdem schulden Sie uns nach wie vor das Beförderungsentgelt plus Erhöhung(en). Die Unterlagen werden an das Gerichtsvollzieherbüro Flanderijn übergeben, das für die Bezahlung dieses Betrags sorgt.